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   OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98   

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OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98 (https://dejure.org/1998,11863)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.1998 - 13 W 29/98 (https://dejure.org/1998,11863)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 1998 - 13 W 29/98 (https://dejure.org/1998,11863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Begrenzung zivilrechtlicher Abwehransprüche gegen verletzende Äußerungen innerhalb desselben Gerichtsverfahrens auf Fälle der Ehre und Persönlichkeit; Beziehung eines gerichtlichen Gebots zur Unterlassung bestimmter Äußerungen auf einen der Rechtsverfolgung dienenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung zivilrechtlicher Abwehransprüche gegen verletzende Äußerungen innerhalb desselben Gerichtsverfahrens auf Fälle der Ehre und Persönlichkeit; Beziehung eines gerichtlichen Gebots zur Unterlassung bestimmter Äußerungen auf einen der Rechtsverfolgung dienenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
    Dies wäre mit den Erfordernissen eines sachgerechten Funktionierens der Rechtspflege nicht zu vereinbaren (vgl. Helle, GRUR 1982, 207, 218; BGH, NJW 1992, 1314, 1315) [BGH 17.12.1991 - VI ZR 169/91] .
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
    Die Wahrheit des Vorbringens einer Partei muß in dem Verfahren geprüft werden, in dem es geltend gemacht worden ist (BGH, NJW 1986, 2502, 2503 [BGH 10.06.1986 - VI ZR 154/85] ; NJW 1988, 1016 [BGH 13.10.1987 - VI ZR 83/87] ).
  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
    Die Wahrheit des Vorbringens einer Partei muß in dem Verfahren geprüft werden, in dem es geltend gemacht worden ist (BGH, NJW 1986, 2502, 2503 [BGH 10.06.1986 - VI ZR 154/85] ; NJW 1988, 1016 [BGH 13.10.1987 - VI ZR 83/87] ).
  • OLG Celle, 10.02.1987 - 2 W 3/87

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
    Da das Landgericht den Beschluß des Amtsgerichts vom 8. Dezember 1997 geändert und den Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen hat, liegt für die Beschwerdeführerin ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor (vgl. Zöller/Gummer, 20. Aufl., § 568, Rdn. 7; zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Ordnungsmittelverfahren: Senat, NJW 1990, 262; OLG Frankfurt, NJW 1996, 1219 m. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 10.08.1995 - 12 W 107/95
    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
    Da das Landgericht den Beschluß des Amtsgerichts vom 8. Dezember 1997 geändert und den Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen hat, liegt für die Beschwerdeführerin ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor (vgl. Zöller/Gummer, 20. Aufl., § 568, Rdn. 7; zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Ordnungsmittelverfahren: Senat, NJW 1990, 262; OLG Frankfurt, NJW 1996, 1219 m. Nachw.).
  • LG Hannover, 10.02.1998 - 3 T 1/98
    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
    Die weitere sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß des Landgerichts Hannover vom 10. Februar 1998 (3 T 1/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02

    Widerruf einer Schenkung; Anforderungen an die Bejahung groben Undanks bei einer

    Das AG Uelzen hat die Klage allein deshalb abgewiesen, weil grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch für Prozessbehauptungen in einem anderen Verfahren besteht (vgl. hierzu auch OLG Celle NJW-RR 1999, 385).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im

    Abgesehen von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen gilt dies etwa für ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder so leichtfertig gemacht werden, dass deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (vgl. BVerfG NJW 1991, 2074; NJW 2000, 199; NJW 2000, 3196; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 10 Rz. 31, 32; Erman/Ehmann, a.a.O., Anh § 12 Rz. 100, je mit weiteren Nachweisen; weitergehend und jegliche Überprüfung ablehnend: OLG Celle NJW-RR 1999, 385; auch Münchener Kommentar/Rixecker, a.a.O., Anh § 12 Rz. 175).
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99

    Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht

    Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • LG Berlin, 09.10.2013 - 65 S 140/13

    Mietvertragskündigung wegen dreimaliger unpünktlicher Mietzinszahlung

    Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um tatsächliche Behauptungen handelt oder um Werturteile (BGH, DB 1973, 818) oder ob ein anderes Gericht die Unwahrheit der Behauptung festgestellt hat (vgl. OLG Celle NJW-RR 1999, 385).
  • LG Wuppertal, 14.06.2018 - 9 S 18/18

    Unterlassung einer in einem Gerichtsverfahren abgegebenen ehrenrührigen

    Darüber hinaus kann ein der Rechtsverfolgung dienendes Pro-zessvorbringen ohnehin regelmäßig auch dann nicht verboten werden, wenn ein an-deres Gericht die Unrichtigkeit der dem Vorbringen zugrunde liegenden Behauptung bereits festgestellt hatte (OLG Celle, NJW-RR 1999, 385, beck-online).2.Dem weiteren Klageantrag fehlt es zwar nicht am erforderlichen Rechtsschutzinteresse, da das Ausgangsverfahren abgeschlossen ist.
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